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Informationen für Eltern

Ihr Kind möchte eine Ausbildung beim Zoll starten?
Hier beantworten wir Ihnen alle Fragen.

1. Ist der Zoll der richtige Arbeitgeber für mein Kind?

  • Abwechslung garantiert:
    Während der Ausbildung oder des dualen Studiums können die Anwärterinnen und Anwärter ihre Talente voll entfalten. Sie lernen fast alle Arbeitsbereiche des Zolls kennen und sind an unterschiedlichen Dienststellen tätig. Sowohl die Ausbildung als auch das duale Studium beim Zoll kombiniert Theorie und Praxis – so sind die Auszubildenden und Studierenden gleichermaßen im Büro und bei Kontrollen vor Ort im Einsatz. Nach absolvierter Abschlussprüfung stehen den frischgebackenen Zöllnerinnen und Zöllnern bzw. Bachelor of Laws (LL.B.) alle Wege beim Zoll offen.

  • Faire Bezahlung:
    Schon während der Ausbildung und des Studiums legen wir großen Wert auf eine faire Bezahlung. Unsere Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst erhalten ca. 1.310 Euro brutto und Studierende im gehobenen Dienst ca. 1.560 Euro brutto. Die Höhe der Bezahlung in und nach der Ausbildung ist bundesweit einheitlich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

  • Weiterbildung statt Wissenslücken:
    Nach der Ausbildung ist man Zoll-Allroundtalent und kann in fast allen Bereichen eingesetzt werden. Zur Vertiefung des Fachwissens und damit die Zöllnerinnen und Zöllner immer auf dem aktuellsten Stand sind, bietet der Zoll regelmäßig Fortbildungen an.

  • Einfach mal raus:
    Der Zoll hat mehr als 700 Standorte in Deutschland. Nach bestandener Abschlussprüfung können sich die frischgebackenen Zöllnerinnen und Zöllner bzw. Bachelor of Laws (LL.B.) am Einsatzort ihrer Wahl bewerben. Mit Berufserfahrung können sie auch im Ausland arbeiten, z. B. bei der Europäischen Kommission in Brüssel oder als Zollverbindungsbeamtin oder -beamter überall auf der Welt.

2. Wie zukunftssicher ist der Beruf für mein Kind?

  • Beamtenlaufbahn beim Zoll:
    Bereits während der Ausbildung und des dualen Studiums erhalten die Anwärterinnen und Anwärter den Status Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Nach der bestandenen Abschlussprüfung wechselt das Beamtenverhältnis bei Übernahme in den Status des Probezeitbeamten bzw. der Probezeitbeamtin. Nach weiteren drei Jahren wird Ihr Kind im Regelfall Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.

3. Wer betreut mein Kind während der Ausbildung oder des Studiums?

  • Persönliche Kontaktpersonen während der Ausbildung bzw. des Studiums:
    Während der Anwärterzeit begleiten unsere Ausbilderinnen und Ausbilder der Ausbildungsbehörde vor Ort Ihr Kind und sind der erste Kontakt für alle aufkommenden Fragen. Während des Aufenthalts beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum sind gemäß den Regelungen zum Jugendschutz Vertrauenspersonen benannt, an die sich insbesondere minderjährige Anwärterinnen und Anwärter mit ihren Sorgen und Wünschen wenden können. Darüber hinaus verfügt der Zoll auch über eine sozialpsychologische Beratungsstelle, die bei Bedarf mit Rat und Unterstützung zur Seite steht.

4. Wo ist mein Kind während der Ausbildung oder eines dualen Studiums untergebracht?

  • Unterbringung an den Bildungseinrichtungen:
    Insgesamt haben wir sechs Ausbildungsstätten: Erfurt (Thüringen), Leipzig (Sachsen), Münster (Nordrhein-Westfalen), Plessow (Brandenburg), Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) und Sigmaringen (Baden-Württemberg). An diesen Standorten findet die fachtheoretische Ausbildung für das weite Aufgabenspektrum der Zoll-Nachwuchskräfte statt. Alle Bildungseinrichtungen bieten moderne Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ausbildung und sind barrierearm ausgestattet.

    Die Nachwuchskräfte des gehobenen Zolldienstes absolvieren ihre Ausbildung als dreijähriges duales Studium an der Hochschule des Bundes beim Fachbereich Finanzen in Münster.

    Die fachtheoretische Ausbildung der Nachwuchskräfte des mittleren Zolldienstes findet im Rahmen eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes an den Dienstorten Leipzig, Münster, Plessow, Rostock oder Sigmaringen statt.

    Die Studienabschnitte der Verwaltungsinformatiker/-innen finden in Brühl und Münster an der Hochschule des Bundes statt.

  • Wohnen:
    Die Unterbringung erfolgt in Erfurt, Leipzig, Plessow und Rostock in komfortabel eingerichteten Wohneinheiten, die mit Dusche und WC ausgestattet sind. Daneben gibt es in Rostock und Münster auch 3-Zimmer-Wohnungen bzw. Häuser, jeweils mit Küche und Badezimmer. Die Doppelzimmer in Sigmaringen verfügen über Dusche und WC.

    Teilweise erfolgt die Unterbringung auch in Hotels.

5. Wie unterstützt der Zoll die Familienplanung seiner Mitarbeiter?

  • Teilzeitmodelle und flexible Lösungen:
    Für die Betreuung von Kindern oder Angehörigen bietet der Zoll nach der Ausbildung Teilzeitmodelle an. Außerdem kann der Beginn und das Ende der Arbeitszeit in vielen Bereichen flexibel gestaltet werden. Auch die Arbeit von zuhause aus ist möglich. Einige Dienststellen sind auch mit speziellen Eltern-Kind-Büros ausgestattet.
    Dass die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dem Zoll ein wichtiges Anliegen ist, zeigt die Zertifizierung durch das audit berufundfamilie. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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